Ihr Kaminkehrermeister
Walter Fritsch
Wer benötigt einen Energiepass?
Neubauten: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht
Sanierte Häuser ( mehr als 50% der Gebäudehülle wurden verändert) oder Häuser die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden:
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen:
Der Bedarfsausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben:
Der Eigentümer kann wählen zwischen einem verbrauchsorientiertem oder einem bedarfsorientiertem Energieausweis .
Benötigen Sie einen Energieausweis? Bitte fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.