Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Ihr Kaminkehrermeister
Walter Fritsch
Ab sofort sind wieder alle Schornsteinfegerarbeiten außer Materialkosten, nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.
Zitat aus dem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen:
„Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen.“
Mehr Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier.
03.09.2013
Bundesverband ZIV
Zum 13. April 2013 ist die jetzt bundesweit geltende "Kehr- und Überprüfungsordnung" nun wieder vollständig in Kraft getreten.
Häufig gestellte Fragen
1. Darf ich mehrere offene Kamine an einen Schornstein anschließen? Grundsätzlich muss diese Frage mit nein beantwortet werden. Nicht nur, weil ...
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Walter Fritsch
Kaminkehrermeister
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83246 Unterwössen
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Innung Oberbayern